Was der Staat zu Ihrem Umbau beiträgt.
Für barrierefreie Bäder gibt es mehrere Töpfe – von Bund, Pflegekasse, Finanzamt und Land. Welche davon für Sie in Frage kommen, hängt vom Pflegegrad, vom Eigentum und vom Umfang der Maßnahme ab. Hier der Überblick, Stand September 2026.
KfW 455-B – Barrierereduzierung
Direkter Zuschuss der KfW, den Sie nicht zurückzahlen. Das Badezimmer ist ein eigener Förderbereich: Raumaufteilung ändern, bodengleiche Dusche einbauen, Duschsitze anbringen, Sanitärobjekte modernisieren.
- Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €
- Standard Altersgerechtes Haus: 12,5 %, maximal 6.250 € – Sachverständiger ist Pflicht
- Für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter
- Antrag im KfW-Zuschussportal, zwingend vor Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen
- Planung und Beratung gelten nicht als Vorhabensbeginn
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI am Umbau – etwa an der bodengleichen Dusche, an Haltegriffen oder am Entfernen von Schwellen.
- Bis 4.180 € je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1
- Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich
- Antrag vor Beginn, mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung
- Die Kasse entscheidet in 3 Wochen, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes in 5 Wochen
- Hält sie die Frist ohne Mitteilung nicht ein, gilt die Leistung als genehmigt
Handwerkerleistungen absetzen
Unabhängig von jeder Förderung können Sie die Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen – nach § 35a EStG.
- 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 € im Jahr
- Materialkosten zählen nicht mit
- Die Rechnung muss überwiesen werden – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an
- Nicht möglich für den Teil der Kosten, der bereits gefördert wurde
KfW 159 – Altersgerecht Umbauen
Wenn der Zuschusstopf leer ist oder das Vorhaben größer ausfällt: ein zinsgünstiges Darlehen für dieselben Maßnahmen, jederzeit verfügbar.
- Bis 50.000 € je Wohneinheit
- Antrag über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW
- Für dieselbe Maßnahme nicht mit dem Zuschuss 455-B kombinierbar – Sie wählen eines von beiden
L-Bank – Wohnraumförderung
Das Land fördert barrierefreies Umbauen über die L-Bank, unter anderem mit der Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit und mit besonderen Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung.
- Maßnahmen müssen den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen
- Antrag über die Wohnraumförderungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises
- Konditionen hängen vom Einzelfall ab – Einkommen, Objekt und Umfang der Maßnahme
Hilfsmittel auf Verordnung
Einzelne Produkte übernimmt die Krankenkasse, wenn sie ärztlich verordnet sind – zum Beispiel Duschstuhl, Badewannenlifter oder bestimmte Haltegriffe.
- Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung
- Das Produkt muss im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein
- Betrifft Ausstattung, nicht den baulichen Umbau selbst
Lässt sich das kombinieren?
Ja – aber nicht doppelt für dieselbe Maßnahme. Für jede einzelne Maßnahme darf nur ein Fördertopf genutzt werden. In der Praxis teilt man das Vorhaben deshalb sauber auf: die Dusche über die Pflegekasse, die Türverbreiterung über die KfW, den Rest über die Steuer. Wichtig sind getrennte Positionen auf der Rechnung und eine Abstimmung mit allen Stellen, bevor gebaut wird.
Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall geht.
Schicken Sie uns ein paar Angaben zu Ihrem Bad – gerne mit Fotos. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, welche Maßnahmen sinnvoll sind, was sie ungefähr kosten und welche Förderung dafür in Frage kommt.
Alle Angaben Stand September 2026 und ohne Gewähr. Förderbedingungen und Beträge ändern sich, Budgets können im Jahresverlauf erschöpft sein. Verbindlich entscheiden allein KfW, Pflegekasse, L-Bank und Finanzamt. Wir leisten keine Rechts- oder Steuerberatung.